Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die Umverteilung von Flüchtlingen;
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2017

Asyl

Der Europäische Gerichtshof hat die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen den Ratsbeschluss zur Umverteilung der 120.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland abgewiesen. Der Gerichtshof erklärt die im Rahmen des nicht einstimmig verabschiedeten Beschlusses getroffene verbindliche Umverteilung für zulässig. Ob das Urteil die derzeit von den Visegrád Staaten blockierten Verhandlungen zur neuen Dublin-Verordnung mit einem langfristigen und fairen Verteilungsschlüssel voranbringen wird, bleibt abzuwarten.

LKT Rundschreiben Nr. 505/2017 [PDF-Dokument: 55 kB]

13.09.2017